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Datenschutz geht alle an

Entgegen der landläufigen Meinung gilt das nicht nur für die Großen. Auch Kleinbetriebe und Selbstständige sind davon betroffen. Nicht zuletzt gilt das für die Bürger, die Betroffenen, dieses Landes. Da sich das noch nicht herumgesprochen zu haben scheint, habe ich den nachstehenden - vielleicht etwas philosophischen - Artikel verfasst.

Corona hält die Welt fest im Griff. Alles bewegt sich rasend schnell in Richtung Digitalisierung. Da bekommen persönliche Daten insbesondere im Bereich Gesundheit eine neue Bedeutung und einen neuen Wert. Geolokalisierung zur Kontaktermittlung möglicherweise Infizierter, Gesundheitsdatenbanken und nicht zu vergessen die vielen privaten Messages in den sozialen Medien und Registrierungsprozeduren auf Webseiten – soll das wirklich nur Handelsware sein?

Der 10-Punkteplan zur DSGVO-Umsetzung für kleine Unternehmen und Selbstständige

 Das Jahr 2020 wird von vielen renommierten Datenschutzkanzleien als das Jahr der Prüfungen und Bussgelder gesehen. Zwar kann man davon ausgehen, dass Kleinunternehmen nach wie vor eine gewisse Kulanz bei der Umsetzung erwarten können, aber das Vorgehen der Behörden bei Prüfung und Ahndung von Datenschutzverletzungen ist um einiges konsequenter geworden; wie auch die Anzahl der gemeldeten Verstöße erheblich gestiegen ist.

Es reicht eben nicht, eine Musterdatenschutzerklärung etwas anzupassen und auf die Webseite zu stellen. Vielmehr sind etliche Informationspflichten zu erfüllen, um die Betroffenenrechte wahren zu können. In diesem Zusammenhang sind auch betriebsintern einige Massnahmen zu ergreifen und Prozesse zu entwickeln um den Vorschriften der DSGVO zu genügen.

In 4 Schritten zur DSGVO-Konformität

Das teils eher stiefmütterlich behandelte Thema Datenschutz darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn der europäische Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden der Länder haben sich entschieden, die Bußgelder für Datenschutzverstöße drastisch zu erhöhen, auch um dadurch eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Weit verbreitet ist die Meinung, dass die Einhaltung der DSGVO nicht für Selbstständige und Kleinbetriebe gilt. Das ist ein Irrtum. Die Vorschriften der DSGVO gelten für alle juristischen und natürlichen Personen, die personenbezogene Daten erheben, erfassen und verarbeiten. Unabhängig von der Menge oder Größe oder der Art der Verarbeitung.

Der Like-Button und der Datenschutz

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Mit Hilfe des „Gefällt-mir“-Buttons und der damit implementierten Cookies kann Facebook allen Internetnutzern auf Klick und Tritt folgen. Ganz gleich ob man ein Facebook-Konto besitzt oder nicht, ausgeloggt ist oder den Button noch nie benutzt hat: Webseitenbetreiber, die Facebook-Daumen auf ihrer Plattform integrieren, geben die IP-Adresse und Webbrowser-Kennungen ihrer Nutzer an Facebook weiter. Das US-Unternehmen legt ausführliche Profile über das Surfverhalten an und macht sie in Form von personalisierter Werbung zu viel Geld.

So hebeln Sie Datenkraken aus - Tips vom LDA-Bayern

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Gewinnspiele/Preisausschreiben

Wussten Sie, dass viele Preisausschreiben eigentlich ausschließlich dem Sammeln von Daten dienen? Der ausgehändigte Gewinn kostet Unternehmen nur einen Bruchteil dessen, was diese mit den „gewonnenen“ Adressdaten verdienen können.


Der Ratschlag:
Verzichten Sie auf die Teilnahme an undurchsichtigen Gewinnspielen!

Lidl Plus - oder der gläserne Discounter-Kunde

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Wie viel bin ich für Bequemlichkeit, Sonderangebote oder das Gefühl der individuellen Betreuung bereit von mir preiszugeben? Diese Frage sollte man sich stellen, bevor man sich beim nächsten Wocheneinkauf vorschnell die digitale Kundenkarte Lidl Plus zulegt.

Novellierung Datenschutzgesetz

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Bereits im Vorfeld der angekündigten sogenannten „Entschärfung“ des Datenschutzrechtes hatten wir uns zu Wort gemeldet, freilich ohne Hoffnung, den Lauf der Dinge aufhalten zu können. Die nun im Bundestag von einem nur noch spärlich besetzten Plenum in tiefster Nacht verabschiedete Version fällt noch hinter das alte BDSG zurück, welches

Datenschutz - Auftragsverarbeitung Cloud Service

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Auftragsverarbeitung, das Auslagern von Datenverarbeitungsprozessen durch den Auftraggeber auf externe Dienstleister, ist ein häufiges Mittel zur Kostensenkung und der Nutzung von externem Know How. Die Nutzung von Cloud-Services fällt oftmals in diesen Bereich. Wichtig ist zunächst, dass ein Unternehmen, welches einen Cloud-Dienstleister beauftragt personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens zu verarbeiten,

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