Das teils eher stiefmütterlich behandelte Thema Datenschutz darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn der europäische Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden der Länder haben sich entschieden, die Bußgelder für Datenschutzverstöße drastisch zu erhöhen, auch um dadurch eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Weit verbreitet ist die Meinung, dass die Einhaltung der DSGVO nicht für Selbstständige und Kleinbetriebe gilt. Das ist ein Irrtum. Die Vorschriften der DSGVO gelten für alle juristischen und natürlichen Personen, die personenbezogene Daten erheben, erfassen und verarbeiten. Unabhängig von der Menge oder Größe oder der Art der Verarbeitung.