Der externe Datenschutzbeauftragte
Der externe Datenschutzbeauftragte muss dafür sorgen, dass das von ihm betreute Unternehmen bzw. die Organisation die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in vollem Umfang umsetzt. Er übernimmt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung dafür, dass der betriebliche Datenschutz den normativen Richtlinien entspricht und kann im Rahmen seiner Bestellung Aufgaben delegieren – und diese im weiteren Verlauf überwachen.
Als externer Berater verfolgt er übergeordnete Interessen und handelt losgelöst von unternehmensinternen Überlegungen.
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des externen Datenschutzbeauftragten:
- Ausarbeitung und Anregung von Maßnahmen, die einen ausreichenden betrieblichen Datenschutz gewährleisten;
- Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten;
- Initiierung und Überwachung eines aktuellen Verfahrensverzeichnisses zur Dokumentation der Datenverarbeitung im Unternehmen;
- Vorabkontrolle bei automatisierten Verfahren;
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung;
- Kontrolle von Verarbeitungsübersichten und Tätigkeitsberichten;
- Datenschutz-Schulung von Mitarbeitern und Unternehmensangehörigen;
- Datenschutz Beratung der Mitarbeiter, der geschäftsführenden Organe und der Entscheidungsträger;
- Zusammenarbeit mit den Kontrollinstitutionen und Aufsichtsbehörden;
- Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Anliegen und Fragestellungen.