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Digitalisierung und Datenschutz im Dorfladen 2.0

Digitalisierung und Datenschutz im Dorfladen 2.0

Auch wenn die DSGVO bereits seit 2018 in Kraft ist, herrscht vielerorts gerade bei Unternehmern im Einzelhandel und Kleingewerbe immer noch Unklarheit über die zu beachtenden Spielregeln. Angst vor „schon wieder neue Vorschriften“ und „wer soll sich da noch auskennen“ ist ein schlechter Ratgeber. Einfach die Augen verschließen „betrifft mich ja doch nicht“ hilft auch nicht weiter. Datenschutzvorschriften sind eine zwingende Rechtsnorm, die einzuhalten ist. Nichteinhaltung oder falsche Anwendung können sehr schnell sehr teuer werden. Im Jahr 2020 ist die Anzahl der Datenschutzbeschwerden, Schadensersatzforderungen und Abmahnungen gegenüber dem Vorjahr um ca. 40% gestiegen und es wurden schmerzhafte Bußgelder und Strafen verhängt. Und das nicht nur für Großunternehmen. Das muss nicht sein! Bei richtigem Einsatz können die Datenschutzmaßnahmen nicht nur Rechtssicherheit erzeugen, sondern sowohl als Marketinginstrument als auch zur Erhöhung des Kundenvertrauens eingesetzt werden.

Gerade im stationären Einzelhandel ist eine Zunahme der Digitalisierung und damit des Transfers von personenbezogenen Daten zu beobachten. Das Programm „Dorfladen 2.0“ in Bayern, mit dem gerade in ländlichen Regionen und im kleinstädtischen Bereich die Nahversorgung gefördert werden soll, zeigt den rasanten Wandel. Ist man früher zum „Tante Emmaladen“ gegangen, um ein Mehl oder eine Flasche Milch zu besorgen, bietet der Dorfladen 2.0 heute zunehmend digitale Konzepte wie Onlinebestellung, Click&Collect und digitalen Zahlungsverkehr per Handy oder Karte an.

Da dabei zunehmend personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden, ist die Umsetzung eines fachmännisch maßgeschneiderten Datenschutzkonzeptes immer wichtiger.  Das sollte nicht nur als lästige, kostenintensive Pflicht betrachtet werden, sondern als Investition in die Zukunft. Die offene Herausstellung einer solchen Maßnahme sorgt nämlich nicht nur für Rechtssicherheit. Sie schützt vor behördlichen Prüfungen und vor drohenden Abmahnungen oder Schadensersatzansprüchen und wirbt für das Vertrauen von Kunden. Auch dort, wo man nicht persönlich präsent sein kann oder darf. Kundenvertrauen wiederum sorgt für verstärkte Wahrnehmung lokaler digitaler Einkaufsmöglichkeiten und damit für stabile Umsätze.

„Wer keine Einkaufsmöglichkeiten bieten kann, kann im ländlichen und kleinstädtischen Bereich seine Bewohner nicht halten und schon gar nicht neue dazugewinnen“ so lässt das bayerische Wirtschaftsministerium verlauten. Im Freistaat zählen ca. 80% der Fläche zum ländlichen Bereich und dort wohnen fast 60% der Einwohner Bayerns. Zunehmend digital stellt der Dorfladen 2.0 – unterstützt von Freistaat, Bund und EU – an vielen Orten die Nahversorgung abseits der Städte sicher und kann als Instrument der Regionalförderung gewertet werden.

Allerdings steigt mit steigender Digitalisierung auch der Anspruch an den Datenschutz. Herunterladen von allgemeingültigen Vorlagen reicht meistens nicht. Sichern Sie sich die Unterstützung eines qualifizierten Datenschutzfachmannes, entwickeln Sie mit ihm zusammen ein individuelles Datenschutzkonzept und setzen es um. Investieren Sie in Ihre geschäftliche Zukunft.

Tante Emma darf nicht sterben!

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