In aller Regel wird vor der Übernahme oder dem Kauf eines Unternehmens eine sorgfältige Unternehmensprüfung – auch Due Diligence Investigation genannt – durchgeführt.
Da niemand gerne die Katze im Sack kauft, wird dabei auch eine Überprüfung der Mitarbeiter und vor allem der Führungskräfte durchgeführt. Wie lässt sich das aber mit den geltenden Datenschutzregeln vereinbaren?