DSGVO - Checkliste für Vereine

Die grundlegenden Pflichten lassen sich in wenigen Punkten zusammenfassen:

  1. Prüfen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Das ist dann der Fall, wenn zehn oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Einige Beispiele, wann eine solche Verarbeitung im Verein vorliegt, finden Sie in der Broschüre des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

  2. Erstellen Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätugkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.

  3. Prüfen Sie, ob Sie für alle Verarbeitungen eine Rechtsgrundlage haben. Bei Vereinen ist das in der Regel der Vertrag über die Mitgliedschaft in Verbindung mit der Vereinssatzung oder eine Einwilligung. Beispiele dazu, wann welche Rechtsgrundlage im Verein zum Tragen kommt, finden Sie in der Broschüre des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

  4. Informieren Sie Ihre Mitglieder über die Datenverarbeitungsvorgänge. Am einfachsten geschieht dies im Rahmen der Prozedur der Aufnahme als Mitglied, indem Sie zu dem Zeitpunkt ein Hinweisblatt austeilen und/oder einen entsprechenden Hinweis in die Satzung aufnehmen.

  5. Achten Sie darauf, nur die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für den Zweck erforderlich sind und löschen Sie die Daten, wenn diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

  6. Schließen Sie notwendige Auftragsverarbeitungsverträge mit Drittdienstleistern (beispielsweise bei Mitgliederverwaltung unter Nutzung einer Cloud-Lösung, Hosting).

  7. Informieren und verpflichten Sie Personen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch durch sie nach den Grundsätzen der DSGVO erfolgt.

  8. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Pflichten, beispielsweise im Fall von Auskunftsersuchen durch betroffene Personen oder Löschungsverlangen, zeitnah nachkommen können. Bei Datenschutzverletzungen ist dies der zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden ab Kenntnis zu melden.

  9. Achten Sie darauf, dass eine ausreichende Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben ist. Achten Sie insbesondere darauf, aktuelle Betriebssysteme und Anwendungen zu verwenden, kümmern Sie sich um den Passwortschutz, regelmäßige Backups, Virenscanner und schränken Sie Benutzerrechte so weit ein, dass nur Personen, die mit den Daten auch tatsächlich umgehen müssen, Zugang zu den jeweiligen personenbezogenen Daten haben.

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